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Rechnungsanforderungen :

Ab 1. Juli 2006 müssen Rechnungen ab einem Betrag von 10.000 € auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) des Rechnungsempfängers enhalten.

Bisher musste nur die UID-Nr. des Rechnungsaustellers enthalten sein.

 

Um einen kleinen Überblick zu geben, finden Sie hier die Rechnungsanforderungen kurz aufgeschlüsselt:

 

Was muss auf einer Rechnung drauf stehen?

 

Es ist zu unterscheiden, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Privatperson ist.

Rechnungen an Private müssen die nachfolgenden Formvorschriften grundsätzlich nicht erfüllen.

 

Allgemeine Formvorschriften

 

  1. Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers

 

  1. Name und Anschrift des Leistungsempfängers

 

  1. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der

Leistungen

 

  1. Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung

 

  1. Entgelt für die Lieferung/sonstige Leistung und der anzuwendende Steuersatz bzw. bei Steuerbefreiung einen Hinweis auf diese *

 

  1. der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag

 

  1. Ausstellungsdatum *

 

  1. Fortlaufende Nummer *

 

  1. Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID -Nummer) des Ausstellers der Rechnung *

 

* seit 1.1.2003

 

 

Mindestanforderungen für Rechnungen unter 150 Euro (Kleinbetragsrechnungen)

 

  1. Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers

 

  1. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der

Leistungen

 

  1. Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung

 

  1. Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung/sonstige Leistung in einer Summe

 

  1. Steuersatz

 

  1. Ausstellungsdatum

 

Wenn diese Rechnungsanforderungen nicht erfüllt sind, ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich.

 

Handelsrechtliche Vorschriften

 

Gemäß Handelsrecht müssen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) folgende Angaben auf ihren Geschäftspapieren machen:

 


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