Ab 1. Juli 2006 müssen Rechnungen ab einem Betrag von 10.000 € auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) des Rechnungsempfängers enhalten.
Bisher musste nur die UID-Nr. des Rechnungsaustellers enthalten sein.
Um einen kleinen Überblick zu geben, finden Sie hier die Rechnungsanforderungen kurz aufgeschlüsselt:
Was muss auf einer Rechnung drauf stehen?
Es ist zu unterscheiden, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Privatperson ist.
Rechnungen an Private müssen die nachfolgenden Formvorschriften grundsätzlich nicht erfüllen.
Allgemeine Formvorschriften
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Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
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Name und Anschrift des Leistungsempfängers
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Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der
Leistungen
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Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
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Entgelt für die Lieferung/sonstige Leistung und der anzuwendende Steuersatz bzw. bei Steuerbefreiung einen Hinweis auf diese *
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der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag
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Ausstellungsdatum *
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Fortlaufende Nummer *
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Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID -Nummer) des Ausstellers der Rechnung *
* seit 1.1.2003
Mindestanforderungen für Rechnungen unter 150 Euro (Kleinbetragsrechnungen)
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Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
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Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der
Leistungen
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Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
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Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung/sonstige Leistung in einer Summe
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Steuersatz
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Ausstellungsdatum
Wenn diese Rechnungsanforderungen nicht erfüllt sind, ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich.
Handelsrechtliche Vorschriften
Gemäß Handelsrecht müssen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) folgende Angaben auf ihren Geschäftspapieren machen:
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Rechtsform
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Sitz
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Firmenbuchnummer
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Firmenbuchgericht
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