>> 
 << 
 SIART + TEAM 
 Leistungen 
 Klare Preise 
 Steuer INFO 
 Steuertelefon 
 Steuerformulare 
 Standort 
 Kontakt 
 Links 
 Impressum 
 Sitemap 
SIART + TEAM
Leistungen
Klare Preise
Steuer INFO
Steuertelefon
Steuerformulare
Standort
Kontakt
Links
Impressum
Sitemap
Ärzte Steuerberater speziell für ÄrtzInnen!
Sport Steuerberater speziell für SportlerInnen und Vereine!
Handwerk Steuerberater speziell für HandwerkerInnen und Gewerbetreibende!

Kilometergeld :

Artikel zu unserem Spezialtipp für Arbeitnehmer mit mehr als 30.000 Kilometern pro Jahr. Bitte hier klicken! Das dazugehörige Formular gibt es hier. Sie müssen lediglich ihre Zahlen einsetzen, die Berechnungen sind bereits für Sie übernommen.



Ab 1. Juli 2008 gelten folgende Tarife beim amtlichen Kilometergeld:

PKW: 0,42 € / Kilometer. (bisher 0,376 €/km)

Mitfahrer: 0,05 € / Kilometer. (bisher 0,045 €/km)

Motorrad bis 250ccm: 0,14 € / Kilometer. (bisher 0,119 €/km)

Motorrad über 250ccm: 0,24 € / Kilometer. (bisher 0,212 €/km)

Fahrrad für die ersten 5 km: 0,24 € / Kilometer.

Fahrrad ab dem 6. km: 0,47 € / Kilometer. (bisher 0,376 €/km)

Mit dem Kilometergeld sind alle Kosten für die berufliche Verwendung des privaten Fahrzeuges abgegolten. (auch Parkgebühren gelten als abgedeckt.

Bis zu den oben bezeichneten Grenzen ist das Kilometergeld für den Arbeitnehmer steuer-und sozialversicherungsfrei. Wird ein höheres Kilometergeld ausgezahlt, ist der übersteigende Teil steuer-und sozialversicherungspflichtig.

Es besteht für den Arbeitgeber jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zu Bezahlung eines Kilometergeldes (oder in einer bestimmten Höhe). Achtung: Jedoch können etwaige kollektivvertragliche Regelungen bestehen!

Das Kilometergeld kann nur bis 30.000km pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden. Der Grund ist, dass die Judikatur davon ausgeht, dass die tatsächlichen Kosten ab diesem Punkt geringer sind als der Satz des amtlichen Kilometergeldes (Fixkostendegression).
Für im Zuge von Dienstreisen gefahrene Kilometer über 30.000 per anno fällt dementsprechend für den den Arbeitnehmer Sozialversicherung und Einkommensteuer an.
Er kann allenfalls höhere tatsächliche Kosten bei der Arbeitnehmerveranlagung am Jahresende als Werbungskosten geltend machen.
Für den Arbeitgeber entstehen ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge (AG-Beitrag) sowie DB,DZ und Kommunalsteuer.


Pendlerpauschale
Mit 1. Jänner 2011 wurde die Pendlerpauschale erhöht.

kleine Pendlerpauschale (Werte ab 1.1.2011)

0-20km - 0 EUR
20-40km - 696 EUR pro Jahr
40-60km - 1.356 EUR pro Jahr
>60km - 2.016 EUR pro Jahr


große Pendlerpauschale (Werte ab 1.1.2011)

0-20km - 372 EUR pro Jahr
20-40km - 1.476 EUR pro Jahr
40-60km - 2.568 EUR pro Jahr
>60km - 3.672 EUR pro Jahr


Die alten Werte - (1.08.2008 - 31.12.2010):
kleine Pendlerpauschale
0-20km 0 €
20-40km 630 € pro Jahr
40-60km 1.242 pro Jahr
>60km 1.857 pro Jahr

große Pendlerpauschale
0-20km 342 € pro Jahr
20-40km 1.356 € pro Jahr
40-60km 2.361 pro Jahr
>60km 3.372 pro Jahr



War diese Seite interessant für Sie? weitersagen:

Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, GutachtenSIART + TEAM TREUHAND GmbH

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Ihr Steuerberater und Partner für alle Fragen bezüglich Steuern, Bilanzen, Buchhaltung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensgründung, Steuerreform... siart@siart.at

Kontakt:
tel: +43/1/493 13 99
fax: +43/1/493 13 99-38
email: siart@siart.at
Enenkelstraße 26,
A-1160 Wien

www.starterpaket.at

www.steuertelefon.at